Häufige Fragen

Ich suche eine Wohnung bei der EINHEIT. Was muss ich tun?

Öffnen Sie unser Anfrage-Formular und tragen Sie Ihre Wünsche ein. Über unsere Wohngebiete können Sie sich hier informieren. Ihre Wünsche gleichen wir mit aktuell freien Wohnungen ab und schicken Ihnen passende Angebote. Wenn Sie sich für eine Wohnung entscheiden und alle notwendigen Unterlagen beisammen haben, schließen wir mit Ihnen einen Dauernutzungsvertrag (Mietvertrag).

Diese Unterlagen brauchen Sie:

  • die ausgefüllte Bewerbung für Ihre Wunschwohnung
  • Mieterselbstauskunft / Nachweise über Ihr regelmäßiges Einkommen
    Ein Tipp: Ihr monatliches Einkommen muss mindestens dreimal so hoch sein wie der Mietpreis Ihrer Wunschwohnung.
  • eine Bestätigung Ihres bisherigen Vermieters, dass Sie keine Mietschulden haben (Mietschuldenfreiheitsbescheinigung)
  • einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft „Einheit“ eG Bernau

Wie kann ich Mitglied bei der Wohnungsgenossenschaft „Einheit“ eG Bernau werden?

Wir freuen uns auf Sie als Mitglied der EINHEIT. Dazu schicken Sie uns bitte Ihren ausgefüllten Mitgliedsantrag. Anschließend fordern wir Sie zum Zeichnen von vier Anteilen auf. Ein Anteil kostet 55 Euro. Dazu kommt ein einmaliges Eintrittsgeld von 30 Euro. Sind die Anteile gezeichnet, begrüßen wir Sie als Mitglied unserer Genossenschaft. Alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedes in der Wohnungsgenossenschaft „Einheit“ eG Bernau können Sie in der Satzung nachlesen. Melden Sie sich dazu gern in unserer Geschäftsstelle. Nutzen Sie eine unserer Wohnungen, zeichnen Sie je nach Wohnungsgröße weitere 14 bis 20 Anteile.

Was sind Genossenschaftsanteile?

Mit Genossenschaftsanteilen beteiligt sich das Mitglied am Unternehmen und wird gleichberechtigte/r Miteigentümer/in der Wohnungsgenossenschaft „Einheit“ eG Bernau.

Mit den Genossenschaftsanteilen finanzieren wir Bau- und Sanierungsmaßnahmen an unseren Wohnungen, Häusern und in deren Umfeld. Deshalb sind die Mieten bei der Wohnungsgenossenschaft „Einheit“ eG Bernau vergleichsweise günstig. Genossenschaftsmitglieder hinterlegen für unsere Wohnungen keine Kaution.

Was ist ein Dauernutzungsvertrag?

Der Dauernutzungsvertrag ist der Mietvertrag für eine Genossenschaftswohnung. Hier ist das monatliche Nutzungsentgelt (die Miete) geregelt. Im Gegenzug sichert die EINHEIT zu, dass Sie die Wohnung dauerhaft nutzen können. Natürlich gibt es im Vertrag auch noch weitere Rechte und Pflichten. Dabei steht die Sicherheit des Wohnens an erster Stelle. Wir können die Wohnung zum Beispiel nur dann kündigen, wenn das Mitglied nachhaltig gegen seine vertraglichen oder genossenschaftlichen Verpflichtungen verstößt – also zum Beispiel das Nutzungsentgelt nicht zahlt oder die Hausordnung nicht einhält.

Antwort nicht gefunden?

Rufen Sie uns an. Oder schreiben Sie uns. Wir helfen weiter.

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